Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aktivitäten und Verpflegungsdienstleistungen

Artikel 1: Allgemeines

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind untrennbarer Bestandteil und gelten für alle Angebote und Verträge in Bezug auf gebuchte (Gruppen-)Aktivitäten (ausgenommen Eintrittskarten) und Verpflegungsdienstleistungen von Safari Resort Exploitatie B.V., Aviodrome Exploitatie B.V., Beekse Bergen Exploitatie B.V., Dierenpark Overloon Exploitatie B.V., De Buitenjan Exploitatie B.V,Eindhoven Zoo Exploitatie B.V., Aqua Zoo Friesland Exploitatie B.V. oder Vrijetijdspark Dierenbos Exploitatie B.V., im Folgenden jeweils einzeln als "Libéma" bezeichnet.

2. Unter Aktivitäten im Sinne dieser Bedingungen sind alle vom Gast im jeweiligen Park gebuchten Aktivitäten zu verstehen, ausgenommen Eintrittskarten und ausgenommen gekaufte Verpflegung.

3. Von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Geschäftsführers des betreffenden Libéma-Parks abgewichen werden. Libéma behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.

Artikel 2: Erhalt der Buchungsbestätigung und Zahlung

1. Durch das vollständige und korrekte Ausfüllen und Abschließen des Buchungsvorgangs auf der Website des Libéma-Parks kommt der Vertrag über die Buchung einer Aktivität und/oder einer gastronomischen Leistung zwischen Ihnen und Libéma sofort zustande. Im Falle einer telefonischen oder elektronischen Buchungsanfrage kommt der Vertrag mit Erhalt der schriftlichen, auch elektronischen, Buchungsbestätigung durch Libéma zustande.

2. Die anwendbare Zahlungsmethode ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Libéma verwendet verschiedene Zahlungsmittel, darunter Visa, Mastercard, iDEAL und bancontact. Je nach der von Ihnen gebuchten Aktivität und/oder Verpflegungsdienstleistung gilt nach dem Ermessen von Libéma eine der folgenden Zahlungsarten:

- Zahlung vor Ort am Tag der Durchführung der Aktivität und/oder der Verpflegungsleistung.

- Online direkt bei der Buchung

- auf Rechnung, wenn die Zahlung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist erfolgen muss

- Nachkalkulationsbasis

3. Jede Buchungsbestätigung hat eine eindeutige Buchungsnummer sowie ein Gültigkeitsdatum und eine Gültigkeitszeit. Außerhalb dieses Datums und dieser Uhrzeit ist die Buchung nicht gültig. Nach Ablauf des auf der Buchungsbestätigung angegebenen Gültigkeitsdatums und -zeitraums verfällt der Anspruch auf nicht genutzte Teile einer Buchung. Buchungsbestätigungen werden nicht verlängert.

4. Der Weiterverkauf, die Verwendung zu gewerblichen Zwecken und/oder die Fälschung einer Buchungsbestätigung ist nicht gestattet.

5. Libéma nutzt die Zahlungsdienste von Mollie B.V. ("Mollie") für den Verkauf und die Bezahlung der von ihr angebotenen Aktivitäten. Mollie wickelt die Online-Zahlung für Libéma ab.

Artikel 3: Zugang mit Buchungsbestätigung

1. Eine Buchungsbestätigung muss in guter Qualität auf Papier (farbig oder schwarz-weiß) ausgedruckt oder auf dem Bildschirm eines Mobiltelefons oder Tablets lesbar angezeigt werden. Auf Verlangen eines Mitarbeiters von Libéma muss die Buchungsbestätigung vorgelegt werden.

2. Wenn die Buchungsbestätigung nach Ansicht von Libéma nicht lesbar ist, berechtigt sie Sie nicht zum Zugang zum Park und/oder zur gebuchten Aktivität. Libéma ist in einem solchen Fall nicht verpflichtet, Schadenersatz und/oder Kosten zu zahlen.

Artikel 4: Dateneingabe

1. Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Angaben bei der Buchung der gewünschten Aktivität und/oder Verpflegungsleistung korrekt und vollständig ausgefüllt und/oder übermittelt werden. Die Angabe falscher oder unvollständiger Daten kann dazu führen, dass die von Ihnen gewünschte Buchungsbestätigung nicht versandt wird. Libéma ist in einem solchen Fall nicht zum Ersatz von Schäden und/oder Kosten verpflichtet.

Artikel 5: Annullierung - Änderung

1. Wenn Sie die gebuchte Aktivität und/oder die Verpflegungsleistung unerwartet vorzeitig durch Kündigung beenden möchten ("Stornierung"), schulden Sie eine Stornogebühr. Die Höhe dieser Stornoentschädigung ist in den Absätzen 5, 6 und 7 dieses Artikels beschrieben und richtet sich nach dem Gesamtwert der Buchung und dem Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei Libéma und dem Beginn der gebuchten Aktivität und/oder Catering-Dienstleistung.

2. Wenn Sie nur einen Teil der gebuchten Aktivität und/oder Verpflegungsleistung stornieren, gilt die in Absatz 5, Absatz 6 und Absatz 7 dieses Artikels festgelegte Entschädigung anteilig für die stornierten Teile.

3. Die Stornierung der von Ihnen gebuchten Aktivität und/oder Verpflegungsleistung muss schriftlich erfolgen, d. h. per E-Mail. Das Datum des Eingangs der Stornierung bei Libéma ist entscheidend für die von Ihnen zu zahlende Stornogebühr.

4. Für die Stornierung von Aktivitäten gelten andere Bedingungen als für die Stornierung von Verpflegungsdienstleistungen.

5. Die Stornogebühr fürAktivitäten ist wie folgt:

Gesamtwert der abgebrochenen Aktivität unter 20 €

- Wenn der Gesamtwert einer für ein bestimmtes Datum gebuchten Aktivität unter 20 Euro liegt, kann keine Stornierung erfolgen und der ausstehende Betrag ist und bleibt fällig. Es erfolgt keine Erstattung.

Gesamtwert ab 20 €

- Wenn der Gesamtwert der Buchung 20 € (in Worten: zwanzig Euro) übersteigt, werden bei einer Stornierung, die mehr als 10 Arbeitstage vor dem gebuchten Termin erfolgt, keine Kosten berechnet.

- Bei einer Stornierung innerhalb von 10 bis 5 Werktagen vor dem gebuchten Termin werden 10 % des in der Bestätigung angegebenen Preises für die gebuchten Aktivitäten berechnet.

- Bei einer Stornierung innerhalb von 5 Werktagen bis 48 Stunden vor dem gebuchten Termin werden 50 % des in der Bestätigung angegebenen Preises für die gebuchten Aktivitäten berechnet.

- Bei einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem gebuchten Termin werden 100 % des in der Bestätigung angegebenen Preises für die gebuchten Aktivitäten in Rechnung gestellt.

6. Die Stornogebühr fürVerpflegungsdienstleistungen ist wie folgt:

- Bis zu 10 Arbeitstage vor dem gebuchten Termin ist es möglich, gebuchte Verpflegungsleistungen ganz oder teilweise kostenlos zu stornieren.

- Zwischen 10 und 6 Werktagen vor dem gebuchten Termin sind 50% des in der Bestätigung genannten Preises für die gebuchten Verpflegungsleistungen fällig.

- Ab 5 Werktagen vor dem gebuchten Termin ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. In diesem Fall werden 100% des in der Bestätigung angegebenen Preises für die gebuchten Verpflegungsleistungen fällig.

7. Die Möglichkeit, dieAnzahl der teilnehmenden Gäste um Änderungen vornehmen zu können, hängt von der gebuchten Aktivität ab. Es liegt im Ermessen von Libéma, ob Änderungen vorgenommen werden können. Im Prinzip gilt Folgendes:

- Bis zu 5 Werktage vor dem gebuchten Termin der Aktivität und/oder der Verpflegungsleistung ist es möglich, die Anzahl der Gäste schriftlich um maximal 5% nach unten zu korrigieren. Die Kosten werden dann anteilig angepasst.

- Zusätzliche Gäste können innerhalb von 5 Werktagen vor dem gebuchten Termin nur auf Anfrage und bei ausreichender Verfügbarkeit gebucht werden.

8. Wenn Sie eine Änderung der vereinbarten Aktivität wünschen, wird Libéma prüfen, ob dies möglich ist und welche zusätzlichen Kosten anfallen. Aus Ihrer Buchungsbestätigung können Sie keine Rechte in Bezug auf andere, nicht vereinbarte Aktivitäten und/oder Verpflegungsleistungen ableiten. Diese werden erst nach Erhalt einer neuen Buchungsbestätigung vereinbart.

9. Wenn Sie die gebuchten Aktivitäten und/oder Verpflegungsleistungen nicht in Anspruch nehmen und nicht im Voraus stornieren, werden die vollen Kosten zu jeder Zeit in Rechnung gestellt.

10. Eintrittskarten, die zum Zwecke einer Aktivität und/oder eines Catering-Service für den Zugang zu unseren Veranstaltungsorten erworben wurden, können nicht storniert werden.

11. Wir stellen Ihnen eine Rechnung über die fällige Stornogebühr aus. Die Stornogebühr ist von Ihnen innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu zahlen.

12. Libéma hat das Recht, die gebuchten Aktivitäten und/oder Verpflegungsleistungen mit sofortiger Wirkung zu stornieren (zu kündigen), wenn ihrer Meinung nach ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn es sich um Maßnahmen im Interesse der Tiere handelt, ohne darauf beschränkt zu sein. In diesem Fall erstattet Libéma bereits erhaltene Zahlungen zurück, es sei denn, der Grund für die Stornierung ist auf eine Handlung oder Unterlassung des Buchenden zurückzuführen. In einem solchen Fall ist Libéma nicht verpflichtet, Schadenersatz und/oder Kosten zu zahlen.

Artikel 6: Absage von Kinderpartys

1. Für Kinderpartys gelten andere Stornierungsbedingungen.

2. Bis 48 Stunden vor Beginn des Kinderfestes kann es kostenlos storniert werden (einschließlich Eintrittskarten). Innerhalb von 48 Stunden vor Beginn wird der volle Betrag fällig.

Artikel 7: Technisches Versagen

1. Libéma haftet nicht für den Schaden, den Sie erleiden, wenn Ihre Buchung aufgrund eines technischen Fehlers jeglicher Art nicht ordnungsgemäß oder rechtzeitig abgeschlossen, bearbeitet und/oder autorisiert werden kann. Libéma ist in einem solchen Fall nicht verpflichtet, Schadenersatz und/oder Kosten zu zahlen.

Artikel 8: Parkvorschriften

1. Die Vereinbarung zur Buchung einer Aktivität und/oder einer Verpflegungsleistung unterliegt den Parkvorschriften des betreffenden Libéma-Parks, zusätzlich zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für gebuchte Aktivitäten und Verpflegungsleistungen. Mit dem Betreten des Parks erklären Sie Ihr Einverständnis mit diesen Parkvorschriften. Libéma behält sich das Recht vor, die Parkvorschriften zu ändern.

Artikel 9: Haftung

1. Libéma haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die Sie oder ein Dritter im Zusammenhang mit den gebuchten Aktivitäten und/oder Verpflegungsleistungen erleiden, es sei denn, es handelt sich um Schäden, die eine unmittelbare Folge der nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfolgten Vertragserfüllung durch Libéma sind, und nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Libéma. Libéma ist niemals für Folgeschäden haftbar.

2. Im Falle einer Haftung von Libéma beschränkt sich diese stets auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens und übersteigt in keinem Fall den Betrag, der in dem betreffenden Fall von der Haftpflichtversicherung von Libéma ausgezahlt wird, zuzüglich der Selbstbeteiligung. Libéma haftet in keinem Fall für Folgeschäden wie etwaige Gewinnausfälle.

3. Der Hauptbucher stellt Libéma ausdrücklich von (Schadens-)Ansprüchen Dritter frei.

Artikel 10: Verarbeitung von personenbezogenen Daten

1. Libéma verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten mit Sorgfalt und hält sich dabei an die Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten. Die von Ihnen während des Buchungsvorgangs zur Verfügung gestellten Daten werden von uns unter anderem zur Ausführung des Vertrags zwischen Ihnen und Libéma und zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet. Ohne diese personenbezogenen Daten kann sich Ihre Buchung verzögern oder unmöglich gemacht werden, und Ihre Bestellung kann storniert werden. Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten werden so lange aufbewahrt, wie es unter anderem für den oben beschriebenen Zweck erforderlich ist. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten unterliegt der Datenschutzerklärung des jeweiligen Libéma-Parks.

2. Für die Bezahlung Ihrer Buchung nutzt Libéma die Zahlungsdienste von Mollie. Mollie ist in dieser Hinsicht die verantwortliche Partei. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch Mollie unterliegt der Datenschutzerklärung von Libéma.Mollie anwendbar.

3. Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben oder diese Daten einsehen, ändern oder löschen lassen möchten, zu einem Besuch im Park, Ihrer Buchungsbestätigung, zu E-Tickets, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Parkvorschriften, können Sie sich telefonisch unter 088-9000360 (montags bis freitags von 8:30 bis 17:30 Uhr und samstags von 9:00 bis 17:00 Uhr) an das Kontaktzentrum wenden oder eine E-Mail an info@libemafunfactory.nl senden.

Artikel 11: Höhere Gewalt

1. Libéma ist nicht verpflichtet, ihre Verpflichtungen aus der Buchungsbestätigung zu erfüllen, wenn sie aufgrund höherer Gewalt daran gehindert wird. Unter höherer Gewalt seitens Libéma ist jeder Umstand zu verstehen, der außerhalb des direkten Einflussbereichs von Libéma liegt und der die normale Erfüllung der Buchungsbestätigung verhindert oder erschwert, wie unter anderem: Streik, behördliche Maßnahmen, Nichterfüllung durch Dritte (rechtzeitig oder vollständig) usw. Libéma ist in diesem Fall nicht verpflichtet, Schäden und/oder Kosten zu ersetzen.

Artikel 12: Umwandlung

1. Wenn ein Artikel oder ein Teil eines Artikels dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zerstört oder für nichtig befunden wird, bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unangetastet und gelten für den Rest.

Artikel 13: Anwendbares Recht und Wahl des Gerichtsstands

1. Alle Verträge, gleich welcher Form, und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem niederländischen Recht.

2. Für Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das zuständige Gericht im Bezirk Oost - Brabant zuständig, es sei denn, ein anderes Gericht ist nach zwingendem Recht zuständig.